Wichtige Informationen der Deutschen Botschaft in Antananarivo

1. Schließung der Konsularbteilung ab dem 16. April 2012

Die Botschaft gibt hiermit bekannt, dass ab dem 16. April 2012 ihre Konsularabteilung den Dienst einstellt. Ab diesem Tag werden alle Konsularangelegenheiten (z.B.: Deutschland-Visa, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Beglaubigungen, Beurkundungen, Rentenangelegenheiten etc...) nur noch von der Deutschen Botschaft in Daressalam / Tansania erledigt. Die Kontaktadresse wird rechtzeitig durch einen Aushang in der Botschaft und per Mail bekanntgegeben.
Anträge für Schengen-Visa werden bereits ab 1. Januar 2012 von der französischen Botschaft in Antananarivo bearbeitet.

 

2. Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Quelle: Deutsche Botschaft Antananarivo, 22. März 2012